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   BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95   

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BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95 (https://dejure.org/1996,1887)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1996 - 7 AZR 849/95 (https://dejure.org/1996,1887)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 (https://dejure.org/1996,1887)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristeter Arbeitsvertrag wegen gesicherter Rückkehrmöglichkeit in ein früheres Arbeitsverhältnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620; TVG § ... 4 Abs. 1; Zusatzvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse bei der Deutschen Welle vom 6.12.1979 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; Protokollnotiz zur Tarifvereinbarung vom 6.12.1979 über befristete Arbeitsverhältnisse Nr. 1
    Tarifvertraglicher Befristungsgrund des sozial vergleichbaren Arbeitsverhältnisses, in das der Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragszeit zurückkehren kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 550
  • BB 1996, 2628
  • DB 1997, 1137
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95
    Das hindert den Senat nicht an einer eigenen Auslegung (vgl. BAG Urteil vom 28. Februar 1990, BAGE 64, 220 [BAG 28.02.1990 - 7 AZR 143/89] = AP Nr. 14 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95
    Tarifvertragliche Befristungsregelungen sind Abschlußnormen, wenn sie ihrem Regelungsgehalt nach die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bei Vertragsabschluß abhängig machen und insoweit die Vertragsfreiheit der tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes beschränken (vgl. BAG Urteil vom 27. April 1988, BAGE 58, 183 = AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 14. Februar 1990, BAGE 64, 164 = AP Nr. 12 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist bei mehreren aufeinanderfolgenden und vorbehaltlos geschlossenen Arbeitsverträgen nur die Wirksamkeit der Befristung des letzten Arbeitsvertrages zu prüfen (BAGE 71, 118, 123 = AP Nr. 2 zu § 57b HRG, zu I 1a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 14.02.1990 - 7 AZR 68/89

    Befristeter Arbeitsvertrag unter sechs Monaten

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95
    Tarifvertragliche Befristungsregelungen sind Abschlußnormen, wenn sie ihrem Regelungsgehalt nach die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bei Vertragsabschluß abhängig machen und insoweit die Vertragsfreiheit der tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes beschränken (vgl. BAG Urteil vom 27. April 1988, BAGE 58, 183 = AP Nr. 4 zu § 1 BeschFG 1985; BAG Urteil vom 14. Februar 1990, BAGE 64, 164 = AP Nr. 12 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95
    Für die sachliche Rechtfertigung einer Befristung im Zusammenhang mit dem Entsendungsbeschluß eines anderen Arbeitgebers kommt es nach der Senatsrechtsprechung darauf an, ob der Arbeitnehmer bei fortdauernden arbeitsvertraglichen Beziehungen zu seinem seitherigen Arbeitgeber eine gesicherte Rückkehrmöglichkeit in seinem bisherige Beschäftigung hat (BAG Urteil vom 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP Nr. 89 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 7/88

    Neueinstellung nach BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95
    Die dabei gewählte Formulierung ist allgemein gebräuchlich, wenn ein Formzwang begründet werden soll (BAG Urteil vom 10. Juni 1988 - 2 AZR 7/88 - AP Nr. 5 zu § 1 BeschFG 1985, zu I 3b aa der Gründe).
  • LAG Köln, 20.09.1995 - 8 Sa 605/95

    Korrespondentendienst in Mexiko; Feststellung des Vorliegens eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. September 1995 - 8 Sa 605/95 - aufgehoben.
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04

    Entsendevertrag - Befristung der Auslandstätigkeit - Betriebsübergang

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in dieses Arbeitsverhältnis als sachlichen Befristungsgrund anerkannt (vgl. 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 89; 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181 = EzA BGB § 620 Nr. 141; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525: zum befristeten Einsatz einer beurlaubten beamteten Lehrerin als Angestellte im Auslandsschulwesen der Bundesrepublik Deutschland).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 7 Sa 112/18

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rückkehrmöglichkeit in ein Beamtenverhältnis als

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Urteil vom 24. Februar 2016 - 7 AZR 182/14 - NZA 2016, 949, 950 Rz. 14; vom 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181 m. w. N.) ist bei mehreren aufeinanderfolgenden und vorbehaltslos geschlossenen Arbeitsverträgen nur die Wirksamkeit des letzten Arbeitsvertrags zu prüfen.

    112 So ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und einiger Landesarbeitsgerichte sowie in der Literatur als sachlicher Befristungsgrund der Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit eines Arbeitnehmers in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis anerkannt (BAG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 7 AZR 402/04 - NZA 2006, 858, 860 m. w. N.; vom 5. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - BeckRS 2000, 30788502; vom 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181; LAG München, Urteil vom 10. Mai 2017 - 11 Sa 941/16 - NZA-RR 2017, 387, 388 Rz. 27; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 19/05 - BeckRS 2006, 40024; BeckOK/ Fuchs/Baumgärtner , 48. Ed. 1.11.2018, BGB § 620 Rn. 36; für die gesicherte Rückkehrmöglichkeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber: Arnold/Gräfl / Gräfl , TzBfG, 4. Aufl. 2016; § 14 TzBfG Rz. 195; Rennpferdt in: Henssler/Willemsen/Kalb , Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, § 14 TzBfG Rz. 142; zur Befristung bei Insichbeurlaubung von Beamten: Meinel/Heyn/Herms , TzBfG, 5. Aufl. 2015, § 14 Rz. 238).

  • LAG München, 25.01.2017 - 11 Sa 764/16

    Auflösende Bedingung; Beurlaubung; Beamter

    Dies gilt erst recht, wenn der beim neuen Arbeitgeber befristet Beschäftigte in einem Beamtenverhältnis steht (vgl. BAG Urteil v. 25.05.2005 - 7 AZR 402/04; Urteil v. 06.12.2000 - 7 AZR 641/99; Urteil v. 28.08.1996 - 7 AZR 849/95).
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